Schwachlast-Konzessionsabgabe mit Pavago

Nutzen Sie das BGH-Urteil vom 20. Juni 2017 zur zur Schwachlast-Konzessionsabgabe mit Pavago – Ihr Energieprofi, ein Service der PAVAGO GmbH, zu Ihrem Vorteil.

 

Worum geht’s?

Wenn Sie auch nach dem BGH-Urteil von der vergünstigten Schwachlast-Konzessionsabgabe profitieren möchten, so benötigen Sie künftig einen unterschiedlichen Energiepreis für HT/NT. Andernfalls wird die Konzessionsabgabe in voller Höhe berechnet.

Gewerbetreibende, welche sich nicht um die vergünstigte Schwachlast-KA und den dazu nötigen Voraussetzungen gemäß dem BGH-Urteil kümmern, zahlen im schlimmsten Fall 1,78 ct./kWh mehr an Stromkosten pro Jahr.

 

Doch was tun?

Mit Pavago sind Sie auf der sicheren Seite und profitieren so auch in Zukunft von der günstigeren Schwachlast-Konzessionsabgabe.

Und so geht’s: Haben Sie bereits einen Zweitarifzähler, so genügt eine Umstellung auf einen geeigneten Stromtarif. Sollte hingegen kein entsprechender Stromzähler vorhanden sein, so liefern und verbauen wir den erforderlichen SLP-Zweitarifzähler gleich mit.

 

„Damit können wir für unsere Kunden gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen, dass die Voraussetzungen der Schwachlast-Konzessionsabgabe auch nach dem BGH-Urteil in vollem Umfang erfüllt werden. Zudem sichern sich unsere Kunden nebenbei gegen den bevorstehenden Smart Meter Rollout ab.„ erklärt Dace Hauffe, Prokuristin der PAVAGO GmbH.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder rufen uns an unter 07822 861 8699

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