Die Stromsteuer liegt auch im Jahr 2018 stabil

Die Stromsteuer liegt auch im Jahr 2018 stabil bei 2,05 ct./kWh und ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Jeder Verbraucher von Energie wird grundsätzlich besteuert.  Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung.
Für energieintensive Unternehmen im produzierenden Gewerbe bestehen verschiedene Entlastungsmöglichkeiten bzgl. der Strombesteuerung. Als unabhängiges Energiemaklerunternehmen prüfen wir gerne ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt – sprechen Sie uns an.